Reiseveranstalter sind nach §§ 651r und 651w BGB dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.
Die Insolvenzversicherung kommt somit im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. Reisemittlers für die Rückzahlung der bereits geleisteten An- und Restzahlungen sowie für den Ersatz der Aufwendungen für die Kosten der Rückreise auf.
maXXtravel.de | bluemedia Digital GmbH tritt auf diesem Portal lediglich als Reisemittler auf. Daher alle angebotenen Pauschalreisen werden von uns lediglich vermittelt.
Die Vorlage eines Sicherungsscheines obliegt somit vollständig dem jeweiligen Reiseveranstalter. Um Sie jedoch vor einem eventuellen Schaden zu schützen überprüfen wir als Vermittler im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten ob die gelisteten Veranstalter diese Voraussetzungen erfüllen.
Sicherungsscheine übersenden wir Ihnen üblicherweise bereits zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Alle auf dem Reiseportal "maXXtravel.de gelisteten Reiseveranstalter übersenden Ihnen vor Zahlung der Anzahlung einen gültigen Sicherungsschein aus dem die Absicherung des Reisepreises hervor geht. Ohne Vorlage eines gültigen Sicherungsscheines sollten Sie bei Pauschalreisen keine Zahlungen an den Reiseveranstalter leisten.. ready for take off ? - maXXtravel.de
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